Ab dem 2. August 2026 gilt eine neue Pflicht für alle Unternehmen, die KI-Inhalte veröffentlichen oder KI-gestützte Systeme im Kundenkontakt einsetzen: Nutzer müssen erkennen können, wenn sie es mit KI zu tun haben. Artikel 50 des EU AI Act macht das zur Rechtspflicht.
Was Artikel 50 EU AI Act konkret vorschreibt
Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 enthält vier Transparenzpflichten. Im Kern geht es um zwei Bereiche: Erstens müssen Betreiber interaktiver KI-Systeme, also Chatbots und vergleichbare Anwendungen, sicherstellen, dass Nutzer wissen, dass sie mit KI kommunizieren. Zweitens müssen Anbieter generativer KI-Systeme dafür sorgen, dass Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt markiert sind.
Laut einem Praxisleitfaden zu Artikel 50 betrifft das potenziell mehr Unternehmen als fast jede andere Vorschrift des AI Act. Konkret muss ab dem 2. August 2026 folgendes gekennzeichnet sein:
- KI-Chatbots und interaktive Systeme im Kundenkontakt
- KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audiodateien
- Deepfakes und fotorealistische KI-Bilder
- KI-bearbeitete Inhalte, bei denen echte Aufnahmen oder Personen verändert wurden
Eine wichtige Ausnahme besteht: Wer KI als Schreibhilfe nutzt und die Texte danach selbst prüft und eine namentlich benannte Person die redaktionelle Verantwortung trägt, ist bei den meisten Website-Inhalten auf der sicheren Seite. Vollständig autonom veröffentlichte KI-Texte zu öffentlichen Themen dagegen sind kennzeichnungspflichtig.
Die drei offiziellen EU-Icons: Was dahintersteckt
Am 10. Juni 2026 hat die EU-Kommission einheitliche Icons veröffentlicht, die du kostenlos und ohne Lizenzgebühren nutzen darfst. Es gibt drei Varianten:
- AI: Basis-Symbol für den allgemeinen Hinweis auf KI-Beteiligung
- AI GENERATED: Für vollständig KI-erzeugte Inhalte
- AI MODIFIED: Für KI-bearbeitete Inhalte, bei denen ein Original verändert wurde
Wichtig ist dabei die Platzierung. Für die Praxis empfehlen sich zwei Wege: ein kleines, sichtbares Symbol direkt im Bild, etwa in einer Ecke, oder ein gut lesbarer Hinweis unmittelbar beim Bild in der Bildunterschrift. Was nicht ausreicht: ein Hinweis, der nur in der Fußzeile vergraben ist, ein kaum lesbares Label oder ein Hinweis, der in AGB versteckt ist.
Was das für dein Unternehmen konkret bedeutet
Drei Szenarien aus dem Alltag zeigen, wo die Pflicht greift und wo nicht:
Chatbot im Kundenservice
Betreibst du einen KI-Chatbot auf deiner Website, muss dieser sich als solcher zu erkennen geben. Eine Ausnahme gilt nur, wenn es für den Nutzer ohnehin offensichtlich ist, dass er mit einer KI spricht. Im Zweifelsfall gilt: Lieber einen klaren Hinweis einbauen.
KI-Bilder im Marketing
Ein fotorealistisches Bild einer fiktiven Person, ein KI-generiertes Stockfoto eines Meetings oder ein bearbeitetes Teamfoto: alles kennzeichnungspflichtig. Das gilt auch dann, wenn die abgebildeten Personen oder Szenen komplett fiktiv sind. Gerade für Unternehmen, die KI-generierte Bilder für Website-Header oder Werbemittel nutzen, ist das ein häufig übersehener Punkt.
Blogtext mit KI-Unterstützung
Wird KI als Schreibhilfe genutzt und ein Mensch prüft, überarbeitet und zeichnet den Text redaktionell verantwortlich, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Entscheidend ist, dass eine Person benannt ist, die die inhaltliche Verantwortung trägt. Vollautomatisch veröffentlichte Texte zu gesellschaftlich relevanten Themen dagegen müssen gekennzeichnet werden.
Fristen im Überblick: Was wann gilt
Nicht alles tritt gleichzeitig in Kraft. Die Regelungen staffeln sich wie folgt:
- Ab 2. August 2026: Kennzeichnungspflicht für KI-Chatbots, KI-generierte Bilder, Videos, Audios und Deepfakes
- Ab 2. Dezember 2026: Maschinenlesbare Markierung (Watermarking) für generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren
- Keine Rückwirkung: Inhalte, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden
Die Übergangsfrist beim Watermarking gilt ausdrücklich nur für bereits bestehende Systeme. Neue Systeme, die nach dem 2. August 2026 eingeführt werden, unterliegen von Anfang an der vollen Pflicht.
KMU-Erleichterungen durch das Digital-Omnibus-Paket
Am 29. Juni 2026 hat der Rat der EU der KI-Vereinfachungsreform final zugestimmt, nachdem das Europäische Parlament sie am 16. Juni gebilligt hatte. Das sogenannte Digital-Omnibus-Paket bringt für kleine Unternehmen konkrete Erleichterungen bei den Bußgeldern: Für KMU gilt eine Reduzierung der Bußgelder um 50 %, für Kleinunternehmen sogar um 75 %.
Was die Reform nicht ändert: Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten unverändert ab dem 2. August 2026. Was verschoben wurde, sind die strengen Regeln für Hochrisiko-Systeme, also KI in der Personalauswahl, Kreditvergabe oder biometrischen Identifizierung. Das betrifft die meisten kleinen Unternehmen ohnehin nicht.
Tipp aus der Praxis: Wenn du KI-Tools für Marketing, Kundenkommunikation oder Content-Erstellung nutzt, lohnt es sich jetzt, eine kurze interne Liste zu erstellen: Welche Tools erzeugen welche Inhalte? Wer ist für die redaktionelle Freigabe zuständig? Diese zwei Fragen helfen dir, die Pflichten schnell und ohne großen Aufwand zu erfüllen.
Haftungsrisiko: Gerichte sind bereits aktiv
Die Kennzeichnungspflicht ist kein abstraktes Regulierungsprojekt. Im Mai 2026 bestätigten deutsche Gerichte in mehreren Instanzen, dass Unternehmen wettbewerbsrechtlich für fehlerhafte oder intransparente KI-Ausgaben haften können. Das OLG Hamm stellte die Haftung für unzutreffende Chatbot-Informationen fest, das LG München I für fehlerhafte KI-Übersichten. Wer also wartet, bis die Behörden aktiv werden, läuft Gefahr, bereits vorher über wettbewerbsrechtliche Klagen zur Kasse gebeten zu werden.
Für die Umsetzung gilt: Je klarer und sichtbarer die Kennzeichnung, desto besser. Sichtbarkeit schützt nicht nur rechtlich, sie schafft auch Vertrauen beim Nutzer.
Unser Fazit
Der 2. August 2026 ist kein Datum, das man aussitzen kann. Die Pflichten aus Artikel 50 des EU AI Act sind klar, die Fristen sind gesetzt, und die deutschen Gerichte zeigen bereits, dass das Thema ernst genommen wird. Für die meisten kleinen Unternehmen ist der Umsetzungsaufwand überschaubar: Chatbots kennzeichnen, KI-Bilder labeln, redaktionelle Verantwortung für Texte klar regeln.
Wer KI-Tools täglich im Einsatz hat und dabei auf Transparenz und Rechtssicherheit achten will, sollte außerdem prüfen, welche Plattformen diese Anforderungen von Haus aus mitbringen. ConRat AI wird auf deutschen Servern betrieben und wurde von Anfang an mit DSGVO-Konformität als Grundvoraussetzung entwickelt. Kundendaten fließen nicht ins KI-Training ein. Das ist zwar keine Kennzeichnungslösung für deine eigenen Inhalte, aber ein Baustein, der die Compliance-Diskussion vereinfacht.



