Ab dem 2. August 2026 gilt die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 des EU AI Act. Die meisten Posts im Netz machen Panik, als müsstest du künftig unter jeden Text schreiben: "erstellt mit KI". Das stimmt nicht. Und die meisten kleinen Unternehmen sind weniger betroffen als sie gerade denken.
Was Artikel 50 wirklich verlangt
Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Unternehmen zu drei Transparenzmaßnahmen: Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System kommunizieren. KI-generierte Inhalte müssen als solche erkennbar sein. Und Deepfakes müssen klar gekennzeichnet werden.
Der entscheidende Punkt, den viele übersehen: Die Pflicht greift nicht pauschal. Für KI-generierte Texte gelten zwei Bedingungen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen:
- Der Inhalt behandelt ein Thema von öffentlichem Interesse, Politik, Gesundheit, gesellschaftliche oder wissenschaftliche Fragen, alles was öffentliche Meinungsbildung berührt.
- Es fehlt eine menschliche redaktionelle Kontrolle, also niemand trägt echte inhaltliche Verantwortung für den Text.
Fehlt eine der beiden Bedingungen, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Auch der KI-Anteil am Text spielt keine Rolle, Artikel 50 knüpft an keinen Prozentsatz an.
Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2026 den finalen Code of Practice on Marking and Labelling AI-Generated Content veröffentlicht. Er ist freiwillig, gilt aber als Referenzpunkt für den Nachweis der Compliance.
Muss ich alles kennzeichnen?
Nein. Hier ist die praktische Einordnung für die häufigsten Formate:
- LinkedIn-Post, fachlich selbst überarbeitet: keine Pflicht
- Newsletter, redaktionell verantwortet: keine Pflicht
- Produktbeschreibungen und Marketingtexte: nach derzeitiger Lesart unkritisch
- Blogartikel zu Gesundheit, Recht oder Finanzen, ungeprüft durchgereicht: Pflicht
- Blogartikel zu denselben Themen, inhaltlich überarbeitet und verantwortet: keine Pflicht
Die Abgrenzung ist also weniger eine Frage des Tools als eine Frage des Prozesses dahinter.
Was redaktionelle Verantwortung bedeutet
Die Redaktionsausnahme ist real und sie gilt auch bei starker KI-Unterstützung. Sie greift, wenn:
- der Text vor der Veröffentlichung einer echten inhaltlichen Prüfung unterzogen wird, und
- eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.
Wer einen Text mit KI entwirft, ihn inhaltlich überarbeitet und unter eigenem Namen veröffentlicht, trägt diese Verantwortung. Damit ist der Text nicht kennzeichnungspflichtig, egal wie groß der KI-Anteil war.
Die EU-Leitlinien setzen die Schwelle bewusst höher als ein kurzes Drüberlesen. Es braucht eine echte inhaltliche Prüfung und eine Person, die dafür verantwortet. Wer ohnehin sorgfältig redigiert, erfüllt das ohne Zusatzaufwand. Wer KI-Texte ungeprüft durchreicht, nicht. Das wäre aber aus vielen anderen Gründen sowieso kein guter Plan.
Was bei Bildern gilt
Hier dreht sich alles um den Deepfake-Begriff. Realistische KI-Bilder von echten Personen, Orten oder Ereignissen müssen gekennzeichnet werden. Stilisierte Grafiken, Comics oder abstrakte Illustrationen dagegen nicht.
- Ein realistisches KI-Foto einer echten Person oder eines echten Ortes: Kennzeichnung erforderlich
- Ein harmloses Stockbild-Sujet (Baum, Produkt, abstrakte Szene): keine Pflicht
- Eine Infografik mit redaktionell geprüftem Inhalt: keine Pflicht
Technisch läuft die maschinenlesbare Markierung über C2PA-Metadaten. Für Systeme, die bereits vor August 2026 im Einsatz sind, gilt diese technische Pflicht erst ab dem 2. Dezember 2026. Die sichtbare Kennzeichnung gegenüber Nutzern gilt dagegen ohne Ausnahme ab dem Stichtag.
Die drei Bereiche, die wirklich Aufmerksamkeit brauchen
Chatbots mit menschlichem Anschein
Der Chatbot auf der Website, der "Anna" heißt, ein Avatar-Foto hat und menschlich klingt: Hier verlangt Artikel 50 Absatz 1, dass Nutzer spätestens bei der ersten Interaktion wissen, mit einer KI zu kommunizieren. Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung reicht nicht. Der Hinweis muss direkt im Kommunikationskanal erscheinen.
KI im Recruiting
Wer KI-Tools einsetzt, um Bewerbungen vorzusortieren oder Kandidaten zu bewerten, bewegt sich möglicherweise im Bereich Hochrisiko-KI nach Anhang III der Verordnung. Durch den Digital Omnibus sind die Hochrisiko-Pflichten auf Dezember 2027 verschoben worden, aber eine frühe Bestandsaufnahme lohnt sich.
Kein Inventar der genutzten KI-Systeme
Die größte Hürde ist oft nicht die Kennzeichnung selbst. Es ist die Bestandsaufnahme davor. Welche KI-Systeme laufen im Unternehmen? Wer verantwortet sie? Ohne diese Übersicht kann keine sinnvolle Strategie entstehen. Das ist auch der Ausgangspunkt für alles andere.
Praxis-Tipp: Starte mit einer einfachen Liste aller KI-Tools, die dein Unternehmen nutzt. Trenne sie in zwei Spalten: intern und nach außen sichtbar. Alles in der zweiten Spalte braucht eine Kennzeichnungsstrategie vor dem 2. August. Das dauert keine Woche und ist der wichtigste erste Schritt.
Was intern bleibt, ist meist unkritisch
Die Transparenzpflichten zielen auf den nach außen sichtbaren KI-Einsatz. Rein interne Nutzung wie Recherche, Textentwürfe oder Zusammenfassungen löst in der Regel keine Pflicht aus. Sobald Ergebnisse veröffentlicht oder Kunden mit dem System konfrontiert werden, ändert sich die Lage.
Was das für die tägliche KI-Nutzung bedeutet
Der Kern ist einfacher als die Panik-Posts suggerieren: Wer KI als Werkzeug nutzt, inhaltlich Verantwortung übernimmt und den eigenen Prozess kennt, ist in den meisten Fällen auf der sicheren Seite. Die Pflicht trifft vor allem ungeprüfte Inhalte zu sensiblen Themen und Systeme, die Nutzer im Dunkeln lassen.
Plattformen, die alle KI-Tools unter einem Login bündeln, helfen dabei, den Überblick zu behalten. ConRat-AI fasst KI-Chat, Bildgenerator, Dokumenten-Chat und weitere Werkzeuge in einer DSGVO-konformen Umgebung zusammen, gehostet auf deutschen Servern. Wer weiß, welche Tools er nutzt und welche Inhalte daraus entstehen, hat den ersten Schritt zur Compliance schon gemacht. Du kannst ConRat AI 30 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte.
Einschätzung: Der AI Act ist kein Showstopper für kleine Unternehmen, die KI sinnvoll einsetzen. Wer ohnehin sorgfältig arbeitet und Verantwortung für seine Inhalte übernimmt, muss wenig ändern. Die Aufgabe ist real, aber handhabbar. Das gilt jetzt wie 2018 bei der DSGVO.
Unser Fazit
Die KI-Kennzeichnungspflicht gilt ab dem 2. August 2026. Aber sie trifft nicht jeden Inhalt und nicht jeden Prozess gleich. Wer KI-Texte inhaltlich prüft und verantwortet, wer keine echten Personen täuschend real darstellt und wer seinen Chatbot klar als KI kennzeichnet, hat die wesentlichen Anforderungen erfüllt. Der Rest ist Bestandsaufnahme und Prozess, keine Panik.
Hinweis: dies ist eine fachliche Einordnung aber keine Rechtsberatung
Quellen
- The EU AI Act's Transparency Rules: A Practical Guide to Article 50 | EU Artificial Intelligence Act
- Commission publishes Code of Practice on marking and labelling AI-generated content | Shaping Europe's digital future
- Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gilt ab August 2026 | Haufe
- Bußgelder nach EU AI Act: Was kostet ein Verstoß wirklich? | DATUREX GmbH



